14.10.2026 | Philipp Falkenburg

OA-News: Berliner Open-Access-Konferenz formuliert Anforderungen an wissenschaftliche Verlage

Wie muss wissenschaftliches Publizieren gestaltet sein, damit es den Interessen der Wissenschaft dient? Auf der 18. Berliner Open-Access-Konferenz vom 15. bis 18. September 2026 haben Teilnehmende aus 40 Ländern gemeinsame Anforderungen formuliert. Ihre Abschlusserklärung fordert, Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen konsequent an der Selbstbestimmung der Wissenschaft auszurichten. Die Verlage werden dabei im Prinzip als Dienstleister angesehen, die den Interessen der Wissenschaft als Dienstnehmer Rechnung tragen sollten. Bisher, so der Eindruck, laufen die Rollen mitunter in die andere Richtung.

Im Mittelpunkt der Abschlusserklärung der Konferenz stehen sechs Handlungsfelder mit konkreten Anforderungen an Wissenschaftsverlage, aus denen folgende Aspekte herausstechen:

  • Ressourcen: Verlage dürfen nicht von dauerhaft steigenden Budgets in den wissenschaftlichen Einrichtungen für das Publizieren und der prinzipiellen stillschweigender wissenschaftlicher Arbeit für Begutachtung und Herausgeberschaft von Publikationen ausgehen. Entsprechend Arbeiten müssen durch die Verlage transparent und wissenschaftlich anerkennbar abgebildet werden.
  • Gerechte Teilhabe: Autor*innen ohne Publikationsmittel oder institutionelle Vereinbarungen sollen unmittelbar unter einer offenen Lizenz publizieren können, ohne individuell Gebührenerlasse beantragen zu müssen. Die Verlage müssen eindeutig kommunizieren, wer unter welchen Bedingungen und unter den entsprechenden Umständen frei oder zu reduzierten Kosten publizieren kann. Diese Angaben müssen Teil der von den Verlagen bereitgestellten Metadaten sein.
  • Rechte der Autor*innen: CC BY soll die Standardlizenz sein. Publikationsverträge dürfen für offen lizenzierte Artikel keine ausschließlichen Rechte verlangen. Sie müssen die Autor*innen über die möglichen Folgen der jeweiligen Lizenzierungen und Publikationsvereinbarungen aufklären, einschließlich eventueller Planungen zur Verwertung für das Training von Künstlicher Intelligenz.
  • Offene Forschungsinformationen und Infrastrukturen: Vollständige Angaben zu allen Publikationen, Kosten und Finanzierung sollen über gemeinschaftlich getragene, also nicht-proprietären Infrastrukturen ohne Zusatzkosten und interoperabel verfügbar sein.
  • Qualität und Integrität: Offenheit sichert Forschungsintegrität dadurch, dass Prüfverfahren und Qualitätsstandards transparent sind. Die Standards müssen maßgeblich von der Wissenschaft mitgestaltet werden. Verlage werden aufgefordert, Open-Science-Standards zur Qualitätsprüfung wissenschaftlicher Ergebnisse einzuführen. Open Peer Review soll nach Möglichkeit unterstützt werden.
  • Forschung mit Künstliche Intelligenz: KI-Werkzeuge der Verlage müssen transparent sein. Von Verlagen für die KI-Nutzung durch Dritte bereitgestellte Inhalte müssen in gleicher Weise durch die Forschenden selbst nutzbar sein. Generative KI sollte kritisch betrachtet und nur in kontrollierten Umgebungen eingesetzt werden.

Für die Hochschulen und Bibliotheken in Brandenburg bietet die Erklärung damit unter anderem einen weiteren Bezugspunkt für die aktuelle Diskussion über Publikationskosten und Transformationsverträge. Gerade kleinere Hochschulen können beispielsweise hohe, unvorhersehbare APCs und Doppelzahlungen auch neben der wissenschaftsethischen Begründung kaum tragen. Entsprechend ließe sich ergänzen, das Vertragskonditionen und Infrastrukturzugang nicht nur an forschungsstarken Einrichtungen ausgerichtet sein sollten. Auch generell sind deren Teilhaberessourcen oft eingeschränkter, was den Bedarf für Maßnahmen zum Teilhabeausgleich nahelegt.

Offene, interoperable, eindeutige und qualitativ hochwertige Metadaten würden darüber hinaus eine bessere Datengrundlage für das Publikationsmonitoring und damit auch für publikationsstrategische Gestaltungs- und Steuerungsentscheidungen bieten. 

Schließlich ist Künstliche Intelligenz auch an den Hochschulen des Landes Brandenburg ein zentrales und akutes Thema. Ihr Einsatz in und mit Forschung aus den Einrichtungen des Landes braucht einen Rahmen, der absichert, dass auch die Produzenten dieser Forschung davon profitieren und zugleich eine Kontrolle über die Nutzung behalten.

Aus unserer Sicht lässt sich daraus ein klarer Auftrag ableiten: Vereinbarungen mit Verlagen sollten daran gemessen werden, wie sie bezahlbares Publizieren, verlässliche Rechte, transparente Nutzungsbedingungen und offene Infrastrukturen stärken. Die Frage von Kosten und Zugang ist demzufolge nur ein Aspekt. Metadatenqualität, offene APIs, die Sicherung der Urheber- und Nachnutzungsrechte durch Autor*innen und, bei Daten, Erheber*innen sowie transparente Regelungen zur Auswertung der Inhalte durch Künstliche Intelligenz gehören mittlerweile ebenso in Verlags- uns Transformationsverträge und sollten verhandelt werden. Für die Messung und das Monitoring von Offenheit wird zugleich deutlich, dass neben der Zahl von an sich frei zugänglichen Artikel weitere Kriterien differenziert und berücksichtigt werden müssen.

Zur vollständigen Abschlusserklärung auf Englisch: Final Statement der 18th Berlin Open Access Conference – RESETTING THE TERMS OF OPEN SCHOLARLY PUBLISHING