Publikationsfonds für Open-Access-Monografien

Mit dem „Publikationsfonds für Open-Access-Monografien des Landes Brandenburg“ steht Angehörigen der acht Brandenburger Hochschulen und Universitäten eine Finanzierungsmöglichkeit für Monografien und ähnliche Publikationsformate sowie innovative Vorhaben in diesem Bereich zur Verfügung. Das Förderinstrument ist bis einschließlich 2028 mit 100.000 EUR pro Jahr ausgestattet.

Für die Finanzierung Ihrer für 2025 geplanten Open-Access-Publikation können Sie bereits einen Antrag über unser Antragsformular stellen.

Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Mittel und um eine gleichmäßige Verteilung der Mittel über die förderberechtigten Hochschulen zu ermöglichen, kann bis zum Stichtag 30.06.2025 zunächst nur ein Antrag pro Hochschule bewilligt werden. Ab dem 01.07.2025 werden Anträge nach dem Prinzip „First-come-first-served“ bearbeitet.

Wichtige Information für Angehörige der Universität Potsdam 
Die Universität Potsdam weitet ab 2025 ihre Open-Access-Publikationsfinanzierung aus und kooperiert dafür mit der Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg. Über die zentralen Mittel des Ministeriums hinaus stehen Gelder für Angehörige der Universität Potsdam bereit, die abgerufen werden können, wenn die Quote für die Förderung von Publikationen aus der Universität Potsdam über die zentralen Mittel ausgeschöpft ist. Es gelten dieselben Kriterien wie für die zentralen Mittel des Publikationsfonds, die Antragsstellung erfolgt ebenfalls über das Antragsformular.

Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen zur Antragsstellung haben, schreiben Sie uns an fonds@open-access-brandenburg.de.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Förderbedingungen und zum Ablauf einer Förderung, sowie die bereits geförderten Publikationen.

Förderkriterien

Die nachfolgenden Förderkriterien wurden von der Arbeitsgruppe OA-Monografien-Publikationsfonds Brandenburg gemeinsam mit der Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg erarbeitet. Eine ausführliche Fassung der Förderbedingungen steht hier zur Verfügung

Die Kriterien orientieren sich an denen der Fokusgruppe Open-Access-Monografienfonds (2023): Handlungsempfehlungen für Open-Access-Publikationsfonds zum Einsatz der Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher der Arbeitsgemeinschaft Universitätsverlage.

Als Hilfestellung zur Einigung über Leistungen im Publikationsprozess zwischen Autor*innen und Verlagen kann der AuROA-Leistungskatalog für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen dienen.

  • Autor*in oder Herausgeber*in ist Angehörige*r einer der acht staatlichen Hochschulen und Universitäten des Landes Brandenburg. Maßgeblich für die Förderberechtigung ist die Affiliation während der Entstehung der Publikation. 
  • Die Publikation ist bisher unveröffentlicht und erscheint unmittelbar im Open Access (zeitgleich zu oder vor einer eventuellen Printausgabe).
  • Die Publikation wird unter einer Creative Commons oder einer vergleichbaren, Open-Access-kompatiblen Lizenz veröffentlicht. Zur Wahl einer Lizenz haben wir in unseren FAQ Informationen zusammengestellt. 
  • Die Publikation hat einen in der Disziplin üblichen Qualitätssicherungsprozess durchlaufen (mindestens Editorial Review).
  • Es muss eine transparente Kostenkalkulation des Verlags vorliegen, in der die Open-Access-spezifischen Kosten ausgewiesen sind. Zur Orientierung stehen eine Beispielkalkulation und ein Datensatz mit Kostenaufschlüsselungen zu insgesamt 33 Fördervorgängen, den die VuK im Februar 2024 veröffentlicht hat, bereit.
  • Der Verlag sollte im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied des Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) gelistet sein.
  • Die Förderhöchstgrenze liegt bei 6.000 EUR (brutto), für Einzelbeiträge in Sammelbänden und für Dissertationen ohne weitere inhaltliche Aufbereitung 2.500 EUR (brutto).
  • In begründeten Fällen (besonderer Aufwand für den Satz, Überlänge, Bildrechte o. ä.) können höhere Kosten erstattet werden.
  • Es gilt eine Mindestförderhöhe von 1.000 EUR (brutto).

Weitere Förderbedingungen

  • Zeitgleich zur Open-Access-Publikation kann auch eine Druckausgabe erscheinen; hierfür anfallende Kosten werden nicht gefördert.
  • Open-Access- und Druck-Ausgabe werden eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet. Falls eine Druck-Ausgabe vertrieben wird, ist darin ausdrücklich auf die digitale Open-Access-Ausgabe hinzuweisen. Im Impressum der Online- sowie der Druckausgabe ist eine eindeutige Lizenzinformation anzugeben.
  • Auf der Webseite und in Werbematerialien des Verlags wird gut sichtbar darauf hingewiesen, dass das Werk neben der kostenpflichtigen Fassung auch im Open Access verfügbar ist.
  • Die Langzeitarchivierung der Open-Access-Ausgabe ist gewährleistet (z. B. über die Deutsche Nationalbibliothek).
  • Die Publikation erhält eine DOI oder einen anderen Persistent Identifier.
  • Die Metadaten sollten enthalten: Titel, ggf. Zusatztitel, Autor*innen, Herausgeber*innen, ORCID (wenn vorhanden), Publikationsdatum, Verlag, ggf. Reihentitel und Bandnummer, Persistent Identifier (DOI oder URN), ggf. ISBN (wenn zusätzlich gedruckt angeboten), Lizenz, Abstract, (freie oder einer Klassifikation entnommene) Schlagwörter. Die Metadaten sollten in Datenbanken wie DOAB, OAPEN sowie ggf. weiteren Fachdatenbanken nachgewiesen werden.
  • Das Impressum der Druck- und Open-Access-Ausgabe sowie die zur Open-Access-Ausgabe führende Webseite enthält einen Hinweis auf die Förderung aus dem Publikationsfonds für Open-Access-Monografien des Landes Brandenburg (Formulierung: “This publication was supported by funds from the Publication Fund for Open Access Monographs of the Federal State of Brandenburg, Germany./Diese Veröffentlichung wurde aus Mitteln des Publikationsfonds für Open-Access-Monografien des Landes Brandenburg gefördert.”).
  • Autor*innen und Herausgeber*innen sollten dem Verlag einfache Nutzungsrechte (keine ausschließlichen Nutzungsrechte) einräumen. Für Open-Access-konforme Publikationsverträge können Sie den interaktiven Vertragsgenerator des Projekts AuROA nutzen.
  • Die Rechte an Abbildungen und anderen Fremdmaterialien, die Dritten zustehen, sind geklärt.
  • Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
  • Nicht förderfähig sind reine Printausgaben sowie Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Magister-, Diplomarbeiten). Dissertationen sind förderfähig mit einer Bewertung „summa cum laude“. 
  • Die Publikationen werden parallel auf dem Repositorium der jeweiligen Hochschule veröffentlicht. Eine alleinige Publikation auf dem Repositorium ist auch förderfähig, wenn der Verlag keine eigene OA-Publikationsinfrastruktur und -leistungen bereitstellt. Bitte sprechen Sie uns an für die hierfür geltenden Bedingungen.
 

Beantragung

Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, um uns die Informationen über Ihre Publikation zu übermitteln, die wir für die Förderentscheidung benötigen.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der begrenzten Mittel bis zum Stichtag 31.3.2024 nur einen Antrag pro Hochschule bewilligen können. Ab dem 1.4.2024 werden Anträge nach dem First-come-first-served bearbeitet. Das Vorgehen wiederholt sich ab dem 1.7.2024 mit Stichtag 30.9.2024.

FAQ

Geförderte Publikationen

Kontakt

Sollten Sie Fragen zum Antragsprozedere haben oder Mittel für ein anderes Vorhaben im Bereich der Open-Access-Monografien beantragen wollen (keine unmittelbaren Publikationskosten / „Book Processing Charges“ für ein von Ihnen verfasstes oder herausgegebenes Werk), wenden Sie sich bitte an fonds@open-access-brandenburg.de. Wir geben Ihnen baldmöglichst Rückmeldung. Vielen Dank!

Arbeitsgruppe

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der acht brandenburger Hochschulen und Universitäten entwickelt die Förderkriterien und Workflows für den Publikationsfonds gemeinsam mit der VuK.

 

Für Verlage: Beispielkalkulation für die transparente Kostenaufschlüsselung

Eine der zwingend notwendigen Bedingungen für eine Publikationsfonds-Förderung ist die transparente Kostenaufschlüsselung seitens der Verlage. Da uns immer wieder die Bitte nach einem Beispiel erreicht hat, wie diese aussehen könnte, stellen wir dieses im Folgenden zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nicht zwingend dieser Beispiellogik gefolgt werden muss, sondern auch andere Kosten aufgeschlüsselt werden können. Insbesondere begrüßen wir die Aufschlüsselung der Gemeinkosten.

  • Projektmanagement in Lektorat und Herstellung: 800 €
  • Satz- und Layouteinrichtung (3,40 €/Seite, 300 Seiten, 20 Abbildungen, Standard-Satz): 1.020 €
  • Autor*in-Korrekturkosten: 500 €
  • Digitale Aufbereitung und Management der OA-Vertriebsstrukturen: 1.000 €
  • Marketing: 400 €
  • Verlagsallgemeinkosten: 1.150 €
  • Gesamt (netto): 4.870 €
  • 19% MwSt: 925,30 €
  • Gesamt (brutto): 5.795,30 €

Neueste geförderte Publikationen