06.09.2021 | Anita Eppelin
Angehörige der acht staatlichen Brandenburger Hochschulen und Universitäten, die eine Monografie im Open Access veröffentlichen, können eine Erstattung der Open-Access-Kosten beantragen. Das Förderinstrument wird von der Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg administriert.
Das Land Brandenburg ist das erste Bundesland, das eine solche Open-Access-Förderung bereitstellt.
Wir informieren Sie hier zur Beantragung und zu den Förderbedingungen und stehen für Fragen jederzeit gern unter vuk@open-access-brandenburg.de zur Verfügung!