05.07.2023 | Anita Eppelin

Publikationsfonds für OA-Monografien: überarbeitete Förderkriterien veröffentlicht

Das Dokument „Publikationsfonds zur Förderung von Open-Access-Monografien des Landes Brandenburg 2021–2023: Eckpunkte und Fördergrundsätze“ gibt detailliert Auskunft über die Voraussetzungen, die für eine Förderung gegeben sein müssen, sowie über den Antragsprozess. Kriterien und Workflow wurden von der VuK gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Publikationsfonds für Open-Access-Monografien Brandenburg entwickelt und werden aufgrund der Erfahrungen mit den Anträgen der Hochschulen stetig angepasst.

Eine neue Version wurde kürzlich veröffentlicht und beinhaltet die ab sofort gültigen Förderbedingungen. Folgende Änderungen im Vergleich zur vorherigen, nicht mehr gültigen Version wurden vorgenommen (neben sprachlichen und formalen Korrekturen):

  • Beschränkung auf einen Antrag pro Jahr und Person
  • Förderobergrenze für Sammelwerksbeiträge und Dissertationen: 2500 EUR (uneinheitliche Angaben im Vorgängerdokument)
  • Ergänzung eines Verweises auf die Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher der AG Universitätsverlage (2022)
  • Anpassung der Formulierungen im Zeitplan an aktuelle Entwicklungen
  • Ergänzung der Quotenregelung für die Verteilung über die Hochschulen
  • Dissertationen werden ab der Bewertung „summa cum laude“ gefördert (vorher auch „magna cum laude“)
  • Präzisierung der Anforderungen an die wissenschaftliche Qualitätssicherung (mindestens „Editorial Review“, Darstellung im Antrag notwendig)
  • Ergänzung der Förderhöchstgrenze für Publikationen, bei denen der Verlag keine Publikationsinfrastruktur bzw. Leistungen für die Open-Access-Publikation bereitstellt

Die Förderbedingungen sind auch auf unserer Website zum Fonds zu finden. Bei Fragen stehen wir gern unter fonds@open-access-brandenburg.de zur Verfügung!