Mit dem “Publikationsfonds für Open-Access-Monografien des Landes Brandenburg” steht Angehörigen der acht Brandenburger Hochschulen und Universitäten eine Finanzierungsmöglichkeit für Monografien und ähnliche Publikationsformate sowie innovative Vorhaben in diesem Bereich zur Verfügung. Das Förderinstrument ist bis einschließlich 2028 mit 100.000 EUR pro Jahr ausgestattet.
Für die Finanzierung Ihrer für 2024 geplanten Open-Access-Publikation können Sie jederzeit einen Antrag stellen. Hier geht es zum Antragsformular.
Bitte beachten Sie: Aufgrund der begrenzten Mittel und um eine gleichmäßige Verteilung der Mittel über die förderberechtigten Hochschulen zu ermöglichen, kann bis zum Stichtag 31.3.2024 zunächst nur ein Antrag pro Hochschule bewilligt werden. Ab dem 1.4.2024 werden Anträge nach dem Prinzip First-come-first-served bearbeitet. Das gleiche Vorgehen wiederholt sich ab dem 1.7.2024 mit Stichtag 30.9.2024. Voraussichtlich werden wir im Jahr 2024 leider nicht alle den Förderkriterien entsprechenden Anträge aus dem zur Verfügung stehenden Budget bewilligen können. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern vor Antragstellung.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Förderbedingungen und zum Ablauf einer Förderung, sowie die bereits geförderten Publikationen.
Die nachfolgenden Förderkriterien wurden von der Arbeitsgruppe OA-Monografien-Publikationsfonds Brandenburg gemeinsam mit der Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg erarbeitet. Eine ausführliche Fassung der Förderbedingungen steht hier zur Verfügung.
Die Kriterien orientieren sich an den Fokusgruppe Open-Access-Monografienfonds. (2023). Handlungsempfehlungen für Open-Access-Publikationsfonds zum Einsatz der Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher der Arbeitsgemeinschaft Universitätsverlage.
Als Hilfestellung zur Einigung über Leistungen im Publikationsprozess zwischen Autor*innen und Verlagen kann der AuROA-Leistungskatalog für wissenschaftliche Open-Access-Publikationen dienen.
Bitte nutzen Sie unser Antragsformular, um uns die Informationen über Ihre Publikation zu übermitteln, die wir für die Förderentscheidung benötigen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der begrenzten Mittel bis zum Stichtag 31.3.2024 nur einen Antrag pro Hochschule bewilligen können. Ab dem 1.4.2024 werden Anträge nach dem First-come-first-served bearbeitet. Das Vorgehen wiederholt sich ab dem 1.7.2024 mit Stichtag 30.9.2024.
Sollten Sie Fragen zum Antragsprozedere haben oder Mittel für ein anderes Vorhaben im Bereich der Open-Access-Monografien beantragen wollen (keine unmittelbaren Publikationskosten / „Book Processing Charges“ für ein von Ihnen verfasstes oder herausgegebenes Werk), wenden Sie sich bitte an fonds@open-access-brandenburg.de. Wir geben Ihnen baldmöglichst Rückmeldung. Vielen Dank!
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der acht brandenburger Hochschulen und Universitäten entwickelt die Förderkriterien und Workflows für den Publikationsfonds gemeinsam mit der VuK.
Eine der zwingend notwendigen Bedingungen für eine Publikationsfonds-Förderung ist die transparente Kostenaufschlüsselung seitens der Verlage. Da uns immer wieder die Bitte nach einem Beispiel erreicht hat, wie diese aussehen könnte, stellen wir dieses im Folgenden zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass nicht zwingend dieser Beispiellogik gefolgt werden muss, sondern auch andere Kosten aufgeschlüsselt werden können. Insbesondere begrüßen wir die Aufschlüsselung der Gemeinkosten.