27.01.2022 | Ben Kaden
Zur strukturellen Anpassung der Finanzierungsströme für Open-Access-Publikationen konnten im vergangenen Jahr (2021) wissenschaftliche Einrichtungen erstmals direkt Mittel bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beantragen. Gestern erschien ein Kurzbericht zum “Antragseingang und Entscheidungen im Jahr 2021” mit den Ergebnissen zum ersten der insgesamt sechs Jahre dieses Förderprogramms. (PDF-Download)
Die Umstellung der wissenschaftlichen Informationsversorgung auf Open Access stellt Einrichtungen in der aktuellen Transformationsphase vor große Herausforderungen.
Aktuell existieren die Pay-to-publish-Modelle nach dem sogenannten Goldenen Weg des Open Access parallel zu den traditionellen Pay-to-read-Modellen der Zeitschriftensubskription. Kostenmodelle für Open Access sind mit unterschiedlichen Perspektiven im Prozess der Entwicklung.
Zugleich steigt der wissenschaftspolitische Druck auf die Autor*innen, Open Access zu publizieren und auf wissenschaftliche Einrichtungen, diese Schritte zu unterstützen. Neben dem konzeptionellen Fragen ist die Finanzierung vor allem sogenannter Article-Processing-Charges (APC), die bei einer Gold-OA-Veröffentlichung von Zeitschriftenaufsätzen anfallen, ein Hauptproblem. Die in den Einrichtungen notwendigen Strukturen für eine Absicherung der Publikationsmöglichkeiten sind überwiegend erst im Aufbau. Durch viele Parallelentwicklungen fehlt es zudem an Transparenz.
Um den Aufbau und Implementierung dieser Strukturen in den jeweiligen Einrichtungen und damit auch die Open-Access-Transformation zu beschleunigen, stellt die DFG in ihrem Förderprogramm “Open-Access-Publikationskosten” Zuschüsse für das Open-Access-Publizieren bereit. Die Mittel werden häufig über die Bibliotheken der Einrichtungen verwaltet. Durch die Rückbindung innerhalb der Antragstellung an den bundesweiten Open-Access-Monitor des FZ Jülich soll zudem die Datenlage verbessert und damit auch die Transparenz zum Publikationsaufkommen und den Kosten erhöht werden.
Für die Beantragung sollten die Einrichtungen aus ihrem zurückliegenden Publikationsaufkommen eine in den kommenden Jahren wahrscheinlich anfallende Zahl von zu finanzierenden Open-Access-Publikationen ableiten und auf Grundlage des daraus abschätzbaren Finanzierungsbedarfes einen Mittelzuschuss beantragen. Neben Zuschüssen zu Zeitschriftenaufsätzen konnte auch Mittel für Open-Access-Monografien und für Ausgleichszahlungen im Rahmen laufenden Transformationsverträge beantragt werden.
Das Antragsvolumen lag insgesamt erheblich über den zur Verfügung stehenden Mitteln, weshalb die DFG nach der Begutachtungsphase einen Kürzungsmechanismus einführte. Dabei wurde die Summe der beantragten Mittel durchweg jeweils um ein Viertel, um 25%, gekürzt.
Der Hauptanteil, mehr als 90%, der beantragten Mittel, richtete sich auf die Finanzierung von Zeitschriftenartikel. Für Open-Access-Monografien und Ausgleichszahlungen wurden jeweils rund 5 % beantragt. Einige Anträge galten auch Open-Access-Geschäftsmodellen, die nicht APC-basiert sind.
Die Bewilligungsquote war je nach Einrichtung/Wissenschaftsorganisationstyp und entsprechend möglicherweise auch nach Erfahrung mit solchen Antragsverfahren unterschiedlich. Die außeruniversitären Wissenschaftsgemeinschaften hatten die höchsten Bewilligungsquoten. Hochschulen die niedrigste. Die Universitäten kamen auf 40%.
Zunächst enttäuscht wurde die Erwartung der DFG, mit dem Programm auch die Weiterentwicklung von Bibliotheksetats zu sogenannten “integrierten Informationsbudgets” zu nutzen. Unter diesen Informationsbudgets versteht man eine transparente und gebündelte Verwaltung aller Kosten und Einnahmen für wissenschaftliche Informations- und Kommunikationsprozesse an einer Einrichtung. (siehe auch: Heinz Pampel: Pampel, H. (2019): Auf dem Weg zum Informationsbudget. Arbeitspapier, Potsdam : Helmholtz Open Science Koordinationsbüro. https://doi.org/10.2312/os.helmholtz.006) Dies soll in der zweiten Phase des Förderprogramms gestärkt werden.
Aus dem Land Brandenburg gingen Anträge von sechs Einrichtungen mit einem Antragsvolumen von rund 2,1 Millionen Euro ein. Der Kürzungsmechnaismus wirkte sich auch hier erheblich aus. Zwei Anträge wurden nicht bewilligt. Vier Einrichtungen erhalten in der aktuellen Förderrunde insgesamt 1.268.400 Euro.
Ablehnungen erfolgten laut Kurzbericht vorwiegend aufgrund der unzureichenden Ausarbeitung der “Arbeitsprogramme und Zeitplanungen für den Projektzeitraum” in den Anträgen. (S. 6) Es wird also, wie bei DFG-Anträgen üblich erwartet, dass aus den Anträgen überzeugend hervorgeht, wie die Mittel zielführend für den Bewilligungszweck eingesetzt werden.
Ein geplante oder vorliegende Bedingung des “Renommée” einer Zeitschrift oder des Journal Impact Factors und anderen vorwiegend reputationsgerichtete Bibliometriken für eine Open-Access-Finanzierung wurden in den Begutachtung eher negativ bewertet. (S. 7)
Positiv wurden dagegen der Einsatz offener Rahmenstrukturen wie Open-Source-Lösungen für die Datenhaltung oder eine Betonung von Creative-Commons-Lizenzen als möglicher Standard gesehen. (S.7)
Die Einrichtungen, die Mittel erhalten, sind aufgefordert, ihre Publikationsdaten an das bundesweite Open-Access-Monitoring koordinierende Zentralbibliothek des Forschungszentrums Jülich mittels eines Datenschemas für Metadaten zu übermitteln. Die DFG bittet ausdrücklich darum, neben den geförderten auch die nicht geförderten Publikationen und entsprechend die für Open Access anfallenden Gesamtkosten zu erfassen.
Zum Mai 2022 können neue Anträge für das Förderprogramm gestellt werden. Aktuelle Informationen gibt es auf den entsprechenden Webseiten der DFG.