Beiträge mit dem Tag Zweitveröffentlichungsrecht

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Das Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Publikationen ist in § 38 Absatz 4 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (Beiträge zu Sammlungen) geregelt. Der entsprechende Text lautet:

(4) Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Daraus ergeben sich folgende Punkte:

  • Die Autor*innen wissenschaftlicher Beiträge haben das Recht, ihre Arbeit 12 Monate nach der Erstveröffentlichung erneut öffentlich zugänglich zu machen.
  • Die Regelung gilt für Beiträge, die in periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlungen (z.B. Fachzeitschriften) veröffentlicht wurden.
  • Die Forschung, aus der die Publikation hervorgeht, muss mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sein.
  • Bei Koautorenschaften muss die Zustimmung aller Autor*innen eingeholt werden.
  • Es darf nur die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion (Postprint)  nicht jedoch die finale Verlagsversion zweitveröffentlicht werden.
  • Die Zweitveröffentlichung darf nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
  • Die Zweitveröffentlichung erfolgt in der Regel elektronisch, z.B. auf einem Repositorium.
  • Die Quelle der Erstveröffentlichung muss angegeben werden.
  • Die Regelung gilt auch dann, wenn dem Verlag ursprünglich ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
  • Die Regelung gilt für Veröffentlichungen seit dem 1. Januar 2014.

Die Regelung zum Zweitveröffentlichungsrecht zielt darauf, den Open-Access-Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen zu verbessern und Autor*innen mehr Kontrolle über ihre Werke geben