04.04.2025 | Team OA Brandenburg
Franziska Boehm, Ellen Euler, Paul Klimpel, Fabian Rack, John Weitzmann (Hrsg.): Creative Commons Public License (CCPL). Kommentar und Handbuch für die Rechtspraxis. Berlin: Carl Grossmann Verlag, 2024 (direkt zum PDF-Download)
Die richtige Anwendung von Creative-Commons-Lizenzen für offene Inhalte ist eine der häufigsten Fragen, die in der Open-Access-Praxis auftauchen. Das freie Lizenzmodell kann zwar mittlerweile als etabliert gelten und ist insbesondere auch in wissenschaftlichen Kontexten allgegenwärtig. In konkreten Nutzungsszenarien sowohl der Bereitstellung als auch der Nachnutzung von entsprechend lizenzierten Materialien gibt es jedoch nach wie vor und sogar in zunehmendem Umfang Unklarheiten und Beratungsbedarf. Ebenso besteht nach wie vor ein Spannungsverhältnis zu jeweils nationalen Gesetzen zu Copyright beziehungsweise Urheberrecht. Die hinter den Lizenzen stehende Organisation, die Anwendenden und nicht zuletzt auch die Rechtspraxis beschäftigt dieses Spannungsverhältnis von Beginn an, wie der Jurist Thomas Dreier im Vorwort eines nun erschienenen Kommentars zu Creative-Commons-Lizenzen erläutert:
„Zu Beginn waren die Creative Commons-Lizenzen ganz auf das US-amerikanische Copyright zugeschnitten. Das hatte den Nachteil, dass einige der Klauseln – wie der komplette Haftungsausschluss – mit nationalen AGB-Vorschriften nicht vereinbar waren. Daher suchte die Creative Commons-Organisation die Bestimmungen nachfolgend für jedes Land gesondert an die Besonderheiten der einzelnen nationalen Urheberrechtsgesetzgebungen anzupassen. Aber auch das erwies sich als wenig praktikabel, führte es doch zusammen mit den unterschiedlichen Versionen der Lizenzen angesichts der Zurverfügungstellung über das international zugängliche Internet zu kaum lösbaren Problemen des internationalen und intertemporalen Privatrechts. Aus diesem Grund entschied sich die internationale Creative Commons-Community mit der Version 4.0 dann wiederum für eine internationale Fassung der Lizenzbedingungen, deren Bestimmungen vorliegend in ihrer offiziellen deutschen Übersetzung kommentiert sind.“ (S. 3)
Mit der Form des Kommentars unterstreichen die Herausgebenden zugleich die Rolle und Bedeutung der Creative-Commons-Lizenzen als „Normgefüge“, das in seinem „Charakter Gesetzesbestimmungen doch recht nahe [kommt].“ (S. 5)
Mehr noch:
„Ebenso wie bei Gesetzesnormen werfen die einzelnen Vorschriften der Creative Commons-Lizenzen Fragen zu ihrer Auslegung, ihrem Zusammenwirken und ihrer praktischen Bedeutung auf. Das rechtfertigt es, die einzelnen Vertragsbestimmungen jeweils getrennt in ihrem Inhalt und in ihren jeweiligen Querbezügen mit der gleichen Methode zu erläutern und zu annotieren, wie dies in den herkömmlichen Kommentaren zu einzelnen Gesetzeswerken geschieht.“ (S. 5f.)
Der konsequenterweise auch Open Access und unter einer CC-BY 4.0-Lizenz vorgelegte Band füllt damit für den deutschsprachigen Bereich als nun umfangreichstes und ausführlichstes Referenzwerk zum Thema eine wichtige Lücke. Er beginnt mit der Geschichte und Logik von Creative Commons und stellt dabei auch differenziert die einzelnen Versionen dar. In einem nächsten Schritt werden die Lizenzen mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem AGB-Recht (Allgemeine Geschäftsbedingungen), also zivilrechtlichen Aspekten, kontextualisiert und im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerurheberrecht sowie internationalen Rechtsfragen eingeordnet. Die Kommentierung folgt schließlich in einer denkbar tiefen Detailliertheit und umfasst neben der Auseinandersetzung mit den berühmten Modulen (BY, NC, SA) selbst auch den Bezug auf unterschiedliche Einsatzszenarien, unter denen Open Science, Kulturerbe und Open Educational Resources für den vorliegenden Zusammenhang sicher die relevantesten sind. Aber auch zum Verhältnis von Creative-Commons-Lizenzen zu Szenarien des Text- und Data-Mining, Machine Learning und der Künstlichen Intelligenz finden sich selbstverständlich Ausführungen und Einordnungen.
Der Band bezieht sich, wie der Titel benennt, erkennbar auf die Rechtspraxis. Dennoch ist er aufgrund seiner Ausführlichkeit und seinem grundsätzlichen Ansatz nicht nur für die Handbibliothek oder PDF-Reader von Jurist*innen zu empfehlen, sondern auch für alle Open-Access- und Open-Research-Professionals und Infrastrukturmitarbeitenden, die regelmäßig mit Fragen zu Creative Commons in Berührung kommen.
Wer sich für den auch als Open-Access-Anwendungsfall in der Rechtswissenschaft sehr interessanten Entstehungsprozesses des Buches und der Rolle des Vereins OpenRewi interessiert, sei an dieser Stelle auch auf das kommende Sonderheft 2025 der Zeitschrift Rechtswissenschaft verwiesen. Dort wird ein Beitrag von Ellen Euler und Fabian Rack mit dem Titel Creative Commons Public License Handbuch und Kommentar für die Rechtspraxis: Als erster offen lizenzierter Rechtskommentar in Deutschland ein Beispiel für Offene Rechtswissenschaft erscheinen.
Transparenzhinweis: Eine der Herausgeberinnen des Bandes, Prof. Dr. Ellen Euler, ist auch die wissenschaftliche Leiterin der Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg.